Die Übernahme von Altschulden der Kommunen durch den Bund ist ohne eine Grundgesetzänderung an mehreren Stellen offenbar nicht möglich.
23.08.2024 - 00:00:00Gutachten: Verfassungsänderung für Altschuldenhilfe nötig
Denn der Bund müsse die Möglichkeit erhalten, die Länder zu verpflichten, die Überschuldung ihrer Kommunen künftig zu vermeiden. Nicht eindeutig geklärt sei zudem, ob eine Altschuldenübernahme durch den Bund unter die Schuldenbremse fallen würde. Wäre dem so, müsste die Altschuldenübernahme im Grundgesetz ausdrücklich von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Die hälftige Altschuldenübernahme durch den Bund wird seit vielen Jahren vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden und von jenen Ländern gefordert, die über besonders viele überschuldete Kommunen verfügen. Das sind vor allem Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz. Unterstützung bekommen sie von den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die allerdings eigene finanzielle Interessen in einem Gesamtpaket verfolgen. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen lehnen eine Altschuldenhilfe dagegen kategorisch ab, die übrigen Länder sind unentschieden. Die SPD-Spitze in Berlin hatte sich unlängst für die Altschuldenhilfe ausgesprochen. Doch wegen des Zögerns der Union im Bundestag sowie vieler Länder im Bundesrat sind Zweidrittelmehrheiten für eine Grundgesetzänderung nicht in Sicht. "Wenn NRW eine Regelung mit dem Bund erzielen will, braucht es Rechtssicherheit, die die CDU im Bund und im Land endlich herstellen muss, sonst wird das nichts", forderte Frank Schäffler, FDP-Vizechef in NRW und Haushaltspolitiker im Bundestag.