Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen beschlossen.
24.07.2024 - 12:00:00Bundeskabinett beschließt Gesetz für schnelleren Netzausbau
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze werde künftig im "überragenden öffentlichen Interesse" liegen. Das stärke den Netzausbau, schaffe bessere Planbarkeit und gebe Unternehmen Rechtssicherheit, so Wissing. Ziel sei es weiterhin, Deutschland bis 2030 "flächendeckend" mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen. Die Definition des Telekommunikationsnetzausbaus im überragenden öffentlichen Interesse gelte für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren und stärke damit den Netzausbau dort, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen gewesen sei, so das Ministerium. Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gebe es eine Einschränkung: Dort liege nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse. Zudem soll das Gigabitgrundbuch als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert werden. Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung sollen darin für alle Informationsportale strukturiert und geregelt werden. Außerdem ist ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geplant.