BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Treuhandvertrag (trustee contract)
Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbständigen Wahrnehmung von Geschäften (etwa: Verwaltung von Vermögen), um die man sich selbst nicht kümmern kann, will oder darf. -Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rügen, die Treuhänder teilweise zu Unternehmensberatern machten. Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhandmodelle. Vgl. hierzu Jahresbericht der BaFin 2005, S. 95.