BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Treuhandkredit, Sprache

Treuhandkredit (trustee credit)

In der Sprache der Aufsichtsbehörden Geld-oder Sachdarlehn, die ein Institut aus Mitteln, die ihm ein Dritter zur Verfügung stellt, im eigenen Namen für fremde Rechnung gewährt, unter der Voraussetzung, das sich die Haftung des Treuhänders auf die ordnungsgemässe Verwaltung der Darlehn und die Abführung der Zins-und Tilgungsleistungen beschränkt; siehe § 1, Abs. 6 der deutschen "Grosskreditund Millionenkreditverordnung".

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen