BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Heiratsgeld, Abgabe

Heiratsgeld (mandatory wedding gift)

Wenn nicht anders definiert, eine frühere Abgabe bei der Heirat des Landesherrn, um die Hochzeitskosten zu decken. Siehe Frauengeld, Fräuleingeld, Hebegeld, Hochzeitsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen