BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)
Im Jahre 1989 eingesetztes internationales Anti-Geldwäsche-Gremium mit dem Zweck, Erkenntnisse über High risk countries unter den Aufsichtsbehörden auszutauschen und die Öffentlichkeit über solche nicht-kooperierende Länder zu informieren. Sitz der FATF ist Paris. Hinweise der FATF an nationale Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren zu zahlreichen Sonderprüfungen bei Instituten geführt. Siehe Beaufsichtigung, indirekte, Dampfstube, Dingo- Werte, Falsifikate, Geldwäsche, High risk countries, Offshore-Finanzplätze, Winkelmakler. Vgl. auch Monatsbericht der EZB vom Februar 2002, S. 72; Geschäftsbericht 2002 der Deutschen Bundesbank, S. 105, Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 38, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 44, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 39 (Verlängerung des Mandats der FATF um weitere acht Jahre), S. 80 (Liste der Staaten, die auf dem Gebiet der Geldwäsche-Verhinderung nicht kooperieren) sowie den jeweiligen Jahresbericht der Ba- Fin.