BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Flat Tax (flat tax)
Ein einheitlicher Steuersatz, der für Einkommen-und Körperschaftsteuern ab einer bestimmten Mindesthöhe bzw. über einem bestimmten Grundfreibetrag gelten soll. Dies hat auf die Entscheide der Unternehmen (Investitionen) und Privathaushalte (Kauf von Finanzprodukten) und damit auf den Finanzmarkt weitreichende, wenn auch im einzelnen kaum vorhersagbare Auswirkungen. Siehe Groll-Effekt. Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2007, S. 89 ff. (Übersichten; Erfahrungen; Abschätzung der Auswirkungen).