ROUNDUP, EilantrÀge

EilantrÀge gegen Sondersitzungen scheitern in Karlsruhe

14.03.2025 - 16:37:16

Der alte Bundestag kann kommende Woche voraussichtlich ĂŒber das geplante milliardenschwere Paket fĂŒr Verteidigung und Infrastruktur abstimmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere EilantrĂ€ge gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags verworfen. Die AntrĂ€ge seien unbegrĂŒndet, entschied das Gericht in Karlsruhe. Auch EilantrĂ€ge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos.

Alter Bundestag noch arbeits- und beschlussfÀhig

SPD und Union hatten bei ihren Sondierungen fĂŒr eine mögliche kĂŒnftige Koalition ein schuldenfinanziertes Sondervermögen fĂŒr Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro sowie eine Lockerung der Schuldenbremse fĂŒr Verteidigungsausgaben vereinbart. Die PlĂ€ne erfordern GrundgesetzĂ€nderungen, fĂŒr die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten benötigt werden. Im neuen Bundestag - der spĂ€testens am 25. MĂ€rz erstmals zusammentreten muss - kĂ€me eine solche Mehrheit nur noch mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande.

Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, gilt der alte noch als arbeits- und beschlussfĂ€hig. BundestagsprĂ€sidentin BĂ€rbel Bas (SPD) hatte nach Beratungen des Ältestenrates daher auf Verlangen von Union und SPD Sondersitzungen des alten Parlaments fĂŒr den 13. und den 18. MĂ€rz einberufen. Nach Artikel 39 im Grundgesetz können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.

Das Bundesverfassungsgericht bekrĂ€ftigte dies in seiner Entscheidung. Die Wahlperiode des alten Bundestags werde gemĂ€ĂŸ Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet. "Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschrĂ€nkt."

Mehrere Klagen in Karlsruhe

Gegen diese Sondersitzungen waren am Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen verbunden mit sogenannten AntrĂ€gen auf eine einstweilige Anordnung (auch: EilantrĂ€ge) eingegangen. Diese Anordnungen sollen verhindern, dass unumkehrbare ZustĂ€nde entstehen, bevor die Karlsruher Richterinnen und Richter ĂŒber die Klagen entscheiden.

Zu vier Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, darunter die AntrĂ€ge von AfD und Linke. AnhĂ€ngig sind laut einem Gerichtssprecher noch drei Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden einzelner BĂŒrger.

@ dpa.de