Der Internetkonzern Meta muss bei seinem Bezahl-Abo für Facebook und Instagram nachbessern.
08.02.2024 - 17:13:36Oberlandesgericht: Instagram muss bei Bezahl-Abo nachbessern
Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Gericht entschied nun im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass bei einem Online-Kauf die Zahlungspflicht klar erkennbar sein muss - durch eine entsprechende Beschriftung des Bestellbuttons, zum Beispiel mit "Zahlungspflichtig bestellen". In einem weiteren Verfahren gegen Meta will die Verbraucherzentrale NRW gegen das neue Wahl-Modell des Konzerns vorgehen. Sie argumentiert, Meta verstoße mit der Einführung des "Pay-or-Consent"-Modells (zahle oder willige in Werbung ein) gegen das Datenschutzrecht. Für die kostenfreie, aber werbefinanzierte Nutzung der Dienste von Instagram und Facebook hole der Anbieter keine wirksame Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ein, so die Verbraucherzentrale.