Die Vor-Ort-Versorgung mit Hausarztpraxen und weiteren Angeboten soll nach Gesetzesplänen des Bundesgesundheitsministeriums stärker abgesichert werden.
26.03.2024 - 05:34:45Entwurf: Erleichterungen für Hausärzte geplant
Nicht überall in Deutschland hätten Menschen die gleichen Chancen, ihre Ansprüche auf Beratung, Vermittlung von Präventionsangeboten und Versorgung zu verwirklichen, heißt es in einem Referentenentwurf des Ressorts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Kommen sollen daher unter anderem Verbesserungen für Hausärzte, um die Versorgung "auch künftig flächendeckend sicherzustellen".
Konkret sollen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung (Budgets) aufgehoben werden - wie schon für Kinderärzte. Zudem soll eine jährliche "Versorgungspauschale" für die Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt werden, die ständig Arzneimittel bekommen. Dies soll auch Praxisbesuche zum Abholen von Folgerezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume ermöglichen. Geregelt werden soll laut Entwurf außerdem eine "Vorhaltepauschale", wenn Hausärztinnen und Hausärzte bestimmte Kriterien erfüllen - beispielsweise mit Haus- und Pflegeheimbesuchen oder bei den Praxisöffnungszeiten.
Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Gesetzespläne bereits nach einem Treffen mit Ärztevertretern angekündigt. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, damit stehe endlich auch eine Verbesserung der Praxisversorgung und eine Stärkung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an. "Viele Arztpraxen arbeiten am Limit." Darunter leide die immer älter werdende Bevölkerung. "Das zeigt sich bei der Suche nach Facharztterminen in Städten inzwischen ebenso wie bereits bei der hausärztlichen Versorgung auf dem Land." Die überfälligen Strukturreformen dürften im Kabinett nun auf keinen Fall weiter verzögert oder gar blockiert werden.
Laut Entwurf sollen in Regionen und Stadtteilen mit vielen sozial benachteiligten Menschen auch "Gesundheitskioske" als leicht zugängliche Beratungsangebote für Behandlungen und Prävention etabliert werden können. Das "Initiativrecht" dazu liege bei den Kommunen, genutzt werden könnten auch bestehende Räumlichkeiten oder Busse. Die Kosten sollen zu 74,5 Prozent die gesetzlichen Kassen tragen, zu 5,5 Prozent die private Krankenversicherung und zu 20 Prozent die Kommunen. Im Jahr 2025 könnte es geschätzt bundesweit 30 Kioske geben, bis 2028 etwa 220.
Verbessert werden sollen laut dem Entwurf zudem psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche "eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten" für entsprechende Praxen.
Der Entwurf sieht angesichts von Nachwuchsmangel auch eine Förderung für mehr Medizinstudienplätze vor. Dafür sollen für jeden von einem Land finanzierten Platz zwei weitere Studienplätze finanziert werden. Dazu solle ein Fonds eingerichtet werden. Gespeist werden soll er demnach aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenkassen.