Dobrindt, Wahlrechtsreform

Die CSU will das neue Wahlrecht schon nach einer Bundestagswahl wieder rückabwickeln - und nennt die neuerliche Reform als Voraussetzung für jedes Bündnis.

14.12.2024 - 00:01:00

Dobrindt will Wahlrechtsreform zur Koalitionsbedingung machen

"Die Änderung der Wahlrechtsmanipulation der Ampel ist für uns eine Koalitionsbedingung", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt dem "Stern". "Das vollkommen verkorkste und bewusst vermurkste Ampel-Wahlrecht werden wir in der nächsten Wahlperiode korrigieren, ohne dabei die Zahl der Abgeordneten zu erhöhen." Mit dem durch die Ampel-Regierung beschlossenen Wahlrecht werde der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert, sagte der CSU-Politiker.

Die aktuell gültige Regelung bedeute weniger Demokratie und eine weniger direkte Teilhabe von Bürgern an der politischen Willensbildung im Parlament. Nach dem ab 1956 gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein. In einer Reform 2011 wurden in Reaktion auf ein Verfassungsgerichtsurteil zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020 hatte zuletzt zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren. Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampel sieht nun vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Die Union schlug zur Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und Zweitstimme getrennt voneinander zu betrachten. Die Hälfte der Sitze würde damit proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die andere Hälfte ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hätte bei den vergangenen Wahlen die Union zulasten der anderen Parteien gestärkt.

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