Deutschland, Europa

Die Bundesregierung hat Vorbehalte, was den Vorschlag für eine EU-Asylverordnung angeht.

16.07.2023 - 04:52:24

Bundesregierung: Geplante Asyl-Krisenverordnung kritisch. Die Pläne sehen Sonderregeln für Mitgliedstaaten vor, wenn diese durch großen Andrang überlastet sind.

Im Ringen um die geplante Reform der EU-Asylpolitik bahnt sich neuer Streit an. Im Zentrum der Kontroverse steht diesmal eine Verordnung, die überlasteten Mitgliedstaaten in Ausnahmesituationen ein Absenken der geltenden Standards erlauben soll. Die Bundesregierung sieht den Vorschlag, zu dem die spanische EU-Ratspräsidentschaft bis zum Monatsende eine Einigung herbeiführen will, kritisch. «Der Verordnungsvorschlag steht noch unter Prüfvorbehalt innerhalb der Bundesregierung», teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Die EU-Innenminister hatten am 8. Juni mit einer ausreichend großen Mehrheit für umfassende Reformpläne gestimmt. Asylanträge von Migranten aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent sollen danach bereits an den EU-Außengrenzen innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden. In dieser Zeit will man die Schutzsuchenden verpflichten, in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Wer keine Chance auf Asyl hat, soll umgehend zurückgeschickt werden. Denkbar ist, dass das EU-Parlament noch Änderungen durchsetzt. Nun verhandeln das Europaparlament und die EU-Staaten über die Pläne, am Ende muss sich Deutschland noch einmal positionieren.

Der Vorschlag für die neue Krisenverordnung sieht nun unter anderem längere Fristen für die Registrierung von Asylgesuchen an den Außengrenzen vor, außerdem die Möglichkeit der Absenkung von Standards bei der Unterbringung und Versorgung. Zudem sollen Schutzsuchende in Krisen-Situationen nach den Vorstellungen des Rates verpflichtet werden können, sich länger als zwölf Wochen in den Aufnahmeeinrichtungen in Grenznähe aufzuhalten. Als Krisen-Situation soll beispielsweise eine Lage gelten, in der ein anderes Land Geflüchtete «instrumentalisiert», so wie zuletzt an der belarussisch-polnischen Grenze.

«Da sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die sogenannte Instrumentalisierungs-Verordnung im Dezember 2022 enthalten hatte, blickt sie insbesondere kritisch auf die Regelungen zu Instrumentalisierungssituationen, die in der Krisenverordnung enthalten sind», hieß es aus dem Bundesinnenministerium. Die Bundesregierung bringe sich in die Verhandlungen ein, um auf Verbesserungen der Standards für Schutzsuchende hinzuwirken sowie auf ein für die Mitgliedstaaten einheitliches, handhabbares Verfahren in Krisensituationen.

@ dpa.de