Der Bundestag hat nach monatelangen Diskussionen und juristischem Streit den Haushalt für das laufende Jahr 2024 beschlossen.
02.02.2024 - 12:37:29Haushalt 2024 beschlossen
Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro. Der Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem des Regierungsentwurfs für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus. Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben. Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten "Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen" weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus, der Weiterbildungen fördern sollte, gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der "Totalverweigerer"-Regelung Rechnung zu tragen. Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen hatte der Haushaltsausschuss den Entwurf des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden. Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die zur Unterstützung während der Corona-Pandemie ausgezahlt worden waren. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen sowie weitere Maßnahmen hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen. Ebenfalls im Dezember hatte der Bundestag das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 beschlossen. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.