Deutschland, Kabinett

Das Kabinett hat ein Gesetz zur Vereinfachung der Einbürgerung beschlossen.

23.08.2023 - 12:43:31

Kabinett beschließt niedrigere Hürden für Einbürgerung. Auch für Fachrkäfte aus dem Ausland soll der Standort Deutschland damit attraktiver werden.

Wer gut integriert ist, soll künftig einfacher den deutschen Pass bekommen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem Gesetz von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu, das nicht nur Anforderungen senkt, sondern auch Mehrstaatigkeit zulässt. Für die Einbürgerung gelten aber weiterhin Bedingungen zur wirtschaftlichen und demokratischen Integration.

Mit der Reform will die Bundesregierung Deutschland unter anderem für Fachkräfte attraktiver machen. Zugleich soll sie Anreize setzen, hierzulande besser Fuß zu fassen und in der Gemeinschaft anzukommen.

«Wir werden die besten Köpfe in der Welt nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können - mit allen demokratischen Rechten», sagte Faeser. Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sei ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ein entscheidender Schlüssel.

Zugleich solle die vom Kabinett beschlossene Reform für Teilhabe sorgen. «Wir wollen, dass Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können», sagte Faeser. «Denn unsere Demokratie lebt davon, dass alle mitmachen. Unsere Demokratie braucht Menschen, die sich für sie einsetzen und stark machen.»

Grundsätzlich soll es schon nach fünf Jahren Aufenthalt möglich sein, den deutschen Pass zu beantragen. Wer eingebürgert werden will, muss sich zugleich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind daher Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben. Voraussetzung soll auch sein, dass man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann.

Nach dem Beschluss im Kabinett wird der Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet. Erst wenn das Parlament zustimmt, kann er in Kraft treten.

@ dpa.de