Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Menschen, die sich "in den Dienst der Gesellschaft stellen", besser geschützt werden sollen.
04.09.2024 - 13:08:35Vollstreckungsbeamte sollen besser geschützt werden
In diesem Zusammenhang wird die Zuständigkeit der Staatsschutzkammern auf Straftaten nach den Paragrafen 105 und 106 StGB erweitert, soweit sich diese gegen kommunale Volksvertretungen beziehungsweise deren Mitglieder richten. Paragraf 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll unterdessen zum Schutz von unter anderem vom Polizisten und Helfern der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Künftig soll auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Durch eine Ergänzung im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollstreckungsbeamte des Bundes soll zudem "Rechtssicherheit" mit Blick auf die Erprobung und den Einsatz von Tasern geschaffen werden. "Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative." Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, dass die Bundespolizei die "bestmögliche Ausstattung" benötige. "Dazu gehören auch Taser, um gefährliche Täter zu stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen." Der Gesetzentwurf sei Teil des "umfassenden Sicherheitspakets".