Ärztepräsident gegen geplante Meldepflicht von Missbrauch
15.08.2024 - 00:33:17 | dts-nachrichtenagentur.deDie Schweigepflicht bestehe im Interesse des Kindes und diene nicht dem Täterschutz, so die Ärztekammer. Gemäß nationalem Recht würden die Ärzte unverzüglich das Jugendamt informieren, wenn nach ihrer Einschätzung eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes bestehe, versicherte die Bundesärztekammer und betonte: "Ärzte, die von einem sexuellen Missbrauch erfahren, werden dies der zuständigen Behörde melden, um eine Gefahr für das Kind auszuschließen." Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass Ärzte in diesem Fall eine Meldung unterlassen würden, so die Bundesärztekammer.
Die Inflation diktiert die politischen Schlagzeilen. Wer schützt aktiv deine Ersparnisse?
Lass geldpolitische Entscheidungen nicht zu deinem finanziellen Nachteil werden. Entdecke in 'trading-notes' bewährte Strategien, um Kaufkraftverluste durch eine intelligente, inflationsresistente Aktienauswahl systematisch auszugleichen. 100% kostenlos.
Jetzt abonnieren .


