BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinsknechtschaft, Stark

Zinsknechtschaft (interest farmhand shank)

Stark negativ besetzter Vorwurf gegen Geldverleih im allgemeinen und vornehmlich gegen das Aktivgeschäft der Banken. Im besonderen die Beschuldigung, Banken würden dem Agrarsektor gegenüber zu hohe Zinsen berechnen; in vielen Ländern führte dies zur Errichtung eigener landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften. -Es wird meistens übersehen, dass Geld knapp ist, seinen Preis hat und im Interesse des Gemeinwohls zum besten Wirt gelenkt werden muss: nämlich dorthin, wo der höchste Ertrag erzielt wird; und das wird im Regelfall dort sein, wo die eingesetzten Faktoren am sparsamsten genutzt werden. Soweit zum herrschenden Marktzins bestimmte Investitionsvorhaben (etwa: Maschinisierung der Landwirtschaft) nicht bedient werden, sollte der Staat ausnahmsweise Zinssubventionen gewähren. Im alten Schrifttum und im Bibeldeutschen auch in Bezug auf die Abgabenlast gesagt, die unterworfenen Völkern auferlegt wurde; diese wurden "zinsbar" (made tributary; subjected to tribute) gemacht: sie mussten "zinsen". Siehe Geldabschaffung, Marktmechanismus, Monetisierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen