Zinskapitalisierungs-Klausel, Vereinbarung Zinskapitalisierungs-Klausel (roll-up clause) Vereinbarung, derzufolge fällige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden. Siehe Roll-up.© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen