BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Versicherungswert (insured value)
Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstsumme, bis zu der ein Versicherer einzustehen hat. -Die Versicherungssumme darf den Wert der versicherten Sachen nicht übersteigen. Ist die Versicherungssumme erheblich höher als der tatsächliche Versicherungswert (Überversicherung), so können beide Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und damit verbunden der Versicherungsprämie verlangen. Ist die Überversicherung vom Versicherungsnehmer in der Absicht geschlossen worden, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist der Versicherungsvertrag nichtig.