BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Versicherungsvertrag (insurance contract)
Besondere Form eines Finanzkontrakts. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Risikotransfer. Der Versicherte (Risikoverkäufer; risk seller) überträgt sein Risiko auf den Kontraktpartner, den Risikokäufer (risk assumer; risk taker) und bezahlt hierfür eine Versicherungsprämie. Siehe Abschlussgebühr, Finanzkontrakt, Risiko, Versicherung, Versicherungswert. Vgl. Jahresbericht 2006 der Ba- Fin, S. 83 (Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts: Darlegung des Inhalts im einzelnen).