Der Rückkauf der eigenen Aktien oder (bei einem Konzern) von Aktien beherrschter Gesellschaften an der Börse. Siehe Aktienrückkauf. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 208 (aufsichtsrechtliche Vorschriften).
© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen