BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Schnelltender (quick tender)
Tenderverfahren, das bei der EZB für befristete Verträge im Rahmen der Feinsteuerungs-Operationen genutzt wird. -Schnelltender werden innert einer Stunde durchgeführt. Sie können aber auch auf Grundlage bilateraler Geschäfte (vor allem bei liquiditätsabschöpfenden Operationen) vorkommen, wobei eine begrenzte Anzahl von Geschäftspartnern ausgewählt werden kann. In Hinblick auf eine gleichberechtigte Berücksichtigung der Geschäftspartner erfolgt diesfalls (also wenn die Transaktion nicht mit allen Geschäftspartnern abgewickelt werden kann) die Auswahl nach einem Rotations- System. -In der Regel werden Schnelltender von den nationalen Zentralbanken abgewikkelt; jedoch kann auch die EZB selbst solche durchführen.