BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Schuldenbremse (debt brake)
Verbindung der Einnahmen mit den Ausgaben des Staates derart, dass die Höhe der Einnahmen (ergänzt um einen konjunkturabhängigen Prozentsatz) die höchst zulässigen Ausgaben bestimmt; manchmal auch Ausgabenplafond (expenditure upper limit) genannt. Siehe Finanzreferendum, Kreditsperre, Stabilitätsund Wachstumspakt.