BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Rückversicherung (reinsurance business)
Die Versicherung eines von einem Erstversicherer übernommenen Risikos. Der Versicherer, der das Risiko abgibt, wird Zedent genannt. Aufgrund des Grundsatzes der Risikoteilung und der Beschränkung auf Gross- Risiken ist Rückversicherung ihrer Natur nach seit jeher ein internationales Geschäft. Von den weltweit fünf grössten Rückversicherern haben zwei ihren Hauptsitz in Deutschland. Wer in Deutschland von einem Versicherer ein Teilwagnis übernimmt, wird einer besonderen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 16, S. 43, S. 96 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 122 f. (Änderungen bei der Aufsicht; Erlaubnis), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 137 f. (erweiterte Aufsicht über die Unternehmen; Schaffung eines Solvabilitäts-Systems), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 82 f. (Konkretisierung der seit Dezember 2004 geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Rückversicherungs-Aufsicht), Jahresbericht 2006 der BaFin, S, 53 (Solvency-II-Regeln gelten auch für Rückversicherer), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 79 f. (Europäische Rückversicherungsrichtlinie in Kraft; Einzelheiten).