BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Rückgeld auch Rückzoll (draw-back)
Die Erstattung bezahlter Abgaben (etwa der Zuckersteuer), wenn das Gut ins Ausland verkauft wird. Liegt das Rückgeld über dem wirklich bezahlten Betrag, so entsteht eine Ausfuhrprämie. So kostete deutscher Zucker Mitte bis Ende des 19. Jhts. im Ausland bei weitem weniger als im Inland. Die Folge war, dass bestimmte Waren (Bonbons, Chocolade, Gelee, Konfekt, Konfitüre, Kekse, Pralinees) aus dem Nachbarländern in Deutschland sehr billig angeboten werden konnten. Die heimischen Verarbeiter von (teurem) Zucker konnten bei diesen Preisen nicht mithalten und wurden scharenweise in den Konkurs getrieben.