BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Messegeld, Abgabe

Messegeld (fair fee)

Abgabe eines Ausstellers an den Veranstalter einer Mustermesse oder Verkaufsmesse. Dieses wird bis heute gewöhnlich in Form eines Standgeldes (stall money) in Rechnung gestellt. In Kirchen eine Zahlung an den Geistlichen dafür, dass er für die Gemeinde einen Gottesdienst hält (die Messe feiert); in vielen (armen) Ländern bis anhin das einzige Einkommen eines Priesters überhaupt oder dass er des bestimmten Anliegens eines Lebenden bei der Messfeier gedenkt bzw. besonders für die Seelenruhe eines Toten betet. Die Gebühr wird auch Mess-Stipendium (offering for a Mass) genannt, und über deren Höhe und Verwendungszwecke haben die Kirchenbehörden (Diözesen, Bischofs-Konferenzen) entsprechende Vorschriften erlassen. -Im Falle einer besonderen Messfeier (etwa Hinzuziehung eines Orchesters, eines Chors, so wie auch heute nicht selten bei einer Brautmesse oder bei einem Jubiläumsgottesdienst) werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt bzw. es muss vom Besteller eine entsprechende Vorauszahlung geleistet werden. Eine feierliche Brautmesse (church wedding embodied into Holy Mass) kann bei dreissig Mitwirkenden derzeit bis zu 10 000 EUR (Honorar der Musiker und Sänger, Lohnausfallvergütung für Beteiligte, Fahrt-, Verpflegungs-und Übernachtungskosten, Versicherungsgebühren) kosten. Siehe Ablassgeld, Amtsgeld, Annaten, Denkgeld, Dispensationsgeld, Glockengeld, Kathedralgeld, Kerzengeld, Kirchgeld, Marktgeld, Memoriengeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Pönalgeld, Prokurationsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen