Fremdhafengeld (foreign habour fee)
15.04.2008 - 00:20:39Fremdhafengeld (foreign habour fee). Besondere Abgabe für eingehende Waren, wenn diese, anstatt über einen heimischen Hafen (etwa: Hamburg), über ausländische Häfen (etwa: Antwerpen, Rotterdam) importiert werden
Besondere Abgabe für eingehende Waren, wenn diese, anstatt über einen heimischen Hafen (etwa: Hamburg), über ausländische Häfen (etwa: Antwerpen, Rotterdam) importiert werden. -Eine solche Abgabe (auch Differentialzoll genannt) entspricht einem Schutzzoll. Sie verhindert, dass der günstigste Frachtweg gewählt wird; sie verteuert die Ware (Rohstoffe, Fertigprodukt) und belastet damit den Endverbraucher, den Privathaushalt. Siehe Hafengeld, Preise, administrierte, Ungeld.