BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fremdhafengeld, Abgabe

Fremdhafengeld (foreign habour fee)

Besondere Abgabe für eingehende Waren, wenn diese, anstatt über einen heimischen Hafen (etwa: Hamburg), über ausländische Häfen (etwa: Antwerpen, Rotterdam) importiert werden. -Eine solche Abgabe (auch Differentialzoll genannt) entspricht einem Schutzzoll. Sie verhindert, dass der günstigste Frachtweg gewählt wird; sie verteuert die Ware (Rohstoffe, Fertigprodukt) und belastet damit den Endverbraucher, den Privathaushalt. Siehe Hafengeld, Preise, administrierte, Ungeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen