BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Forwards, Bezeichnung

Forwards (forward transactions)

Bezeichnung für nicht an der Börse gehandelte Finanztermingeschäfte. Ihre Einzelheiten sind entweder standardisiert oder zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Siehe Futures, Option.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen