BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Finanz-Transfergeschäft (financial transfer business)
Die gewerbsmässige Besorgung von Zahlungsaufträgen. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.