BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Definitiver, Kauf

Definitiver Kauf bzw. Verkauf (outright transaction [Betonung bei adverbiellem Gebrauch von outright = auf der ersten Silbe, sonst liegt der Akzent auf der zweiten Silbe)

Bei der EZB eine Transaktion, bei der die Zentralbank Vermögenswerte am Markt (per Kasse oder Termin) endgültig kauft oder verkauft. Siehe Abwicklungsbestätigung, Closing, Buchgewinn, Finalität, Mistrade, Übertragung, endgültige.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen