Bei der Abgabe von Holz für Bau-oder Heizzwecke früher dem Forstbeamten zustehende Gebühr für das Kennzeichnen der zu fällenden Bäume.
15.04.2008 - 00:20:39Anweisgeld (marking fee)
Bei der Abgabe von Holz für Bau-oder Heizzwecke früher dem Forstbeamten zustehende Gebühr für das Kennzeichnen der zu fällenden Bäume.