BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Börsenumsatzsteuer, Effektenumsatzsteuer;

Börsenumsatzsteuer (auch: Effektenumsatzsteuer; stock exchange tax)

Eine Abgabe, die in vielen Staaten auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren nach jeweils im Gesetz vorgeschriebener Weise erhoben wird. In Deutschland wurde diese Steuer 1991 abgeschafft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen