BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Bedegeld (general tax)
In Deutschland anfänglich eine Abgabe, die der Kaiser von den reichsunmittelbaren Städten forderte. Sie entwickelte sich in vielen Gegenden zu einer allgemeinen Steuer, die an verschiedenen Bemessungsgrundlagen anknüpfte. Die Bede (so die spätere Bezeichnung) spielt in der Geschichte der öffentlichen Finanzen eine bedeutende Rolle. Siehe Beitrag, Umlage.