BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beisitzergeld, Abgabe

Beisitzergeld (pauper due)

Eine meist geringe Abgabe, die früher vermögenslose gemeindliche Einwohner minderer Rechte (auch Beisitzer, Beisassen, Einläufige, Gadamer und Gademer genannt) zu entrichten hatten. Diese hatten kein Stimmrecht in der Gemeindeversammlung, waren andererseits aber von vielen Schatzungen befreit, die Vollbürger zu zahlen hatten. Siehe Beisassgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen