Der Termin für die Betriebsratswahl bei Tesla US88160R1014 muss nach einer Gerichtsentscheidung neu angesetzt werden.
13.02.2024 - 15:24:27Arbeitsgericht: Tesla-Betriebsratswahl muss verschoben werden
Das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) gab damit dem Antrag der Gewerkschaft IG Metall auf eine einstweilige Verfügung statt. "Nach dem Erkenntnisstand (...) ist die eingeleitete Betriebsratswahl mit der erforderlichen Sicherheit als voraussichtlich nichtig anzusehen", hieß es am Dienstag in einer Mitteilung des Gerichts. Die Kammer geht von Verfahrensfehlern aus, die der Wahlvorstand des Betriebsrats des E-Autobauers gemacht hat. Die Wahl war vom 18. bis zum 20. März geplant.
Der Wahlvorstand habe durch Erlass des Wahlausschreibens am 1. Februar 2024 und damit der Einleitung einer Betriebsratswahl die gesetzliche 24-Monatsfrist nicht eingehalten, so die Richter. Die erste Wahl des amtierenden Betriebsrats hatte am 28. Februar 2022 stattgefunden. "Die Einleitung einer Betriebsratswahl außerhalb der vom Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Zeitpunkte stellt nach Auffassung der Kammer einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen die Wahlvorschriften dar", entschieden die Richter.