Wettbewerb, Deutschland

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rechtsstreit des Bundeskartellamts mit Amazon US0231351067 an die Seite der Wettbewerbshüter gestellt.

23.04.2024 - 18:14:53

BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung

Damit wird der Weg für die Bonner Behörde frei, den Online-Riesen künftig härter in die Mangel zu nehmen und im nächsten Schritt möglicherweise auch bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten.

Das Bundeskartellamt hatte Amazon 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung zu einem Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" erklärt und damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. (Az. KVB 56/22)

Die Einstufung als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. In einem zweiten Schritt könnten dem Konzern bestimmte Praktiken verboten werden. So könnte es dem Online-Riesen etwa untersagt werden, eigene Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen. Amazon hatte gegen die Einstufung Beschwerde eingelegt, konnte sich aber vor dem BGH nicht durchsetzen.

Der BGH verwies am Dienstag in einer Erläuterung zu seinem Urteil darauf, dass Amazon nicht nur weltweit im Bereich des E-Commerce und als stationärer Einzelhändler sei, sondern mit Amazon Web Services (AWS) auch cloudbasierte IT-Dienstleistungen anbiete. Außerdem hob der BGH wirtschaftliche Kennzahlen wie die Marktkapitalisierung in Milliardenhöhe hervor.

Das Bundeskartellamt habe nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu Recht festgestellt, dass Amazon in erheblichem Umfang auf mehrseitigen Märkten tätig sei und dem Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukomme.

Im Detail verwies der BGH unter anderem darauf, dass Amazon als Hersteller und Einzelhändler physische und digitale Waren an Endkunden vertreibe. "Gleichzeitig betreibt Amazon die Handelsplattformen als Online-Marktplätze und ermöglicht es dritten Online-Händlern gegen Provisionszahlung, ihre Waren Endkunden anzubieten. Amazon hat eine eigene Logistikinfrastruktur und vermittelt - auch in Deutschland - Versandaufträge zwischen dritten Online-Händlern und Versanddienstleistern."

Das Bundeskartellamt habe zutreffend festgestellt, dass Amazon über eine überragende Finanzkraft verfüge und gleichzeitig einen überragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten wie etwa Kunden- und Nutzerdaten, Daten aus dem Betrieb der Handelsplattformen und Werbeplattformen und damit verbundenen Diensten sowie aus dem Betrieb von AWS habe. "Amazon hat als Betreiber von zahlreichen nationalen Online-Marktplätzen weltweit und in Deutschland eine Schlüsselposition für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten und kann erheblichen Einfluss auf die Vertriebstätigkeit von Dritthändlern ausüben." Amazon war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Vor dem BGH sind noch zwei weitere Verfahren anhängig, die ähnlich gelagert sind. Während die Google US02079K1079-Mutter Alphabet US02079K3059 und der Facebook-Konzern Meta US30303M1027 eine entsprechende Einstufung akzeptierten, legten Amazon und Apple US0378331005 Klage ein. Eine Besonderheit ist, dass der BGH direkt über diese Beschwerden von Unternehmen entscheidet und nicht wie sonst zunächst in erster Instanz das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das soll ermöglichen, dass finale Gerichts-Entscheidungen früher vorliegen.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

AKTIE IM FOKUS: Bayer legen zu - Glyphosat-Lobbyarbeit in USA scheint zu wirken Die Aktien von Bayer DE000BAY0017 haben am Freitag in einem insgesamt freundlichen Marktumfeld mit einem Plus von rund 3,4 Prozent auf 23,67 Euro zu den Favoriten im Dax DE0008469008 gezählt.Wie das "Handelsblatt" berichtet, erzielte Bayer in seinem Bemühen, die Glyphosat-Klagen in den USA einzudämmen, einen Fortschritt. (Boerse, 14.03.2025 - 13:46) weiterlesen...

Lidl wegen Werkzeug abgemahnt Der Wuppertaler Werkzeughersteller Knipex geht rechtlich gegen Lidl vor. (Boerse, 14.03.2025 - 13:38) weiterlesen...

Plagiatsvorwurf: Lidl wegen Werkzeug abgemahnt Der Wuppertaler Werkzeughersteller Knipex geht rechtlich gegen Lidl vor. (Boerse, 14.03.2025 - 13:14) weiterlesen...

EZB genehmigt größeren Unicredit-Anteil an der Commerzbank Die Unicredit IT0005239360 kommt bei einer möglichen Übernahme der Commerzbank DE000CBK1001 voran: Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat nach Angaben der Italiener keine Einwände dagegen, dass die Mailänder Großbank ihren Anteil an dem Dax DE0008469008-Konzern auf knapp unter 30 Prozent aufstockt. (Boerse, 14.03.2025 - 10:04) weiterlesen...

Unicredit: EZB erlaubt größeren Anteil an Commerzbank Die Unicredit IT0005239360 darf nach eigenen Angaben ihren Anteil an der Commerzbank DE000CBK1001 auf knapp unter 30 Prozent erhöhen. (Wirtschaft, 14.03.2025 - 08:42) weiterlesen...

Klimaklage gegen RWE - Gericht spricht mit Gutachtern Die Zivilklage eines Landwirts und Bergführers aus Peru gegen den Energiekonzern RWE DE0007037129 beschäftigt in der kommenden Woche erneut das Oberlandesgericht Hamm. (Boerse, 14.03.2025 - 06:31) weiterlesen...