Pflichtmitteilung, DGA

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt EQS-Ad-hoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung / Insolvenz AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt 02.10.2024 / 13:39 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

02.10.2024 - 13:40:21

EQS-Adhoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt (deutsch)

AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt

EQS-Ad-hoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e):
Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz
AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht
genehmigt

02.10.2024 / 13:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR

AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht
genehmigt

Magdeburg, 02. Oktober 2024: AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass
das zuständige Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft
stattgegeben und durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige
Eigenverwaltung angeordnet hat. Im Zuge dessen wurde der Rechtsanwalt Dirk
Becker von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung zum vorläufigen
Sachwalter bestellt. Die AOC I Die Stadtentwickler GmbH wird von dem
Rechtsanwalt Patrick Klawa, Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt. Ziel der Eigenverwaltung
ist die Restrukturierung des Unternehmens.

     Für weitere Informationen:
     AOC | Die Stadtentwickler GmbH
     Liebknechtstraße 55
     39108 Magdeburg
     T +49 391 66 24 66 99
     [1]anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
     [2]https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe



     1. mailto:anleihe@aoc-diestadtentwickler.com
     2. https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe/

Wichtiger Hinweis:

Diese Meldung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der
Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem
anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von
Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht in diesem
Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzen
nicht den Wertpapierprospekt. Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I
DIE STADTENTWICKLER GmbH werden aufgefordert, sich über derartige
Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine
Investitionsentscheidung betreffend die Anleihe der AOC I DIE
STADTENTWICKLER GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der
luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du
Secteur Financier ("CSSF") am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts
einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter
www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe und www.bourse.lu veröffentlicht ist.
Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen
Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt
einschließlich Nachtrag lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um
die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu
investieren, vollends zu verstehen.

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet
werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie
in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert)
oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten
Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende
Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede
Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen
wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der
Vereinigten Staaten, darstellen. Die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER
GmbH wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten.


Ende der Insiderinformation

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02.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH
                   Liebknechtstraße 55
                   39108 Magdeburg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)391 66 24 66 - 0
   E-Mail:         info@aoc-diestadtentwickler.com
   Internet:       www.aoc-diestadtentwickler.com
   ISIN:           DE000A3MQBD5
   WKN:            A3MQBD
   Börsen:         Freiverkehr in Frankfurt
   EQS News ID:    2000739



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2000739 02.10.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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