KI-Urheberrecht, Musikverlage

KI-Urheberrecht: Musikverlage fordern bis zu 150.000 Dollar pro Werk

Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 02:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sony Music Publishing und Warner Chappell fordern von Anthropic hohe Entschädigungen wegen mutmaßlich unlizenzierter Trainingsdaten für Claude.

Sony Music und Warner Chappell verklagen Anthropic wegen KI-Training
Moderne Server-Racks in einem Rechenzentrum mit blauer Beleuchtung und geordneter Verkabelung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Am 28. August 2026 haben Sony Music Publishing und Warner Chappell eine Klage gegen das Technologieunternehmen Anthropic beim US District Court Northern California eingereicht.

Den Kern der Vorwürfe bildet die Anschuldigung eines systematischen Urheberrechtsdiebstahls durch illegales Scraping und Torrenting von Daten für das Training des KI-Modells Claude. Neben dem Unternehmen selbst werden auch CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann als Mitbeklagte in der Klageschrift aufgeführt.

Vorwurf des systematischen Datendiebstahls

In der Klage bezeichnen die Musikverlage das Vorgehen von Anthropic als eine dreiste Kampagne zur illegalen Beschaffung von Trainingsmaterial. Den Angaben zufolge sollen Amodei, Mann und Anthropic für das Training ihrer Künstlichen Intelligenz auf illegale Quellen zurückgegriffen haben.

Konkret wird der Vorwurf erhoben, dass im Juni 2021 rund 5 Millionen Bücher über die Plattform LibGen sowie im Juli 2022 weitere 2 Millionen Werke über den Pirate Library Mirror mittels Torrenting bezogen wurden.

Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, geistiges Eigentum in massivem Umfang ohne Genehmigung verwertet zu haben, um die Leistungsfähigkeit der eigenen Sprachmodelle zu steigern. Dabei handele es sich um einen der größten und offensichtlichsten Fälle von Diebstahl geistigen Eigentums in der Branche.

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Forderungen in Milliardenhöhe und betroffene Werke

Die juristischen Forderungen der Musikverlage sind erheblich. Sony Music und Warner Chappell streben Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe an. Im Detail verlangen die Kläger bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen. Zusätzlich fordern sie 25.000 US-Dollar für die Entfernung von Informationen zur Rechteverwaltung (Copyright Management Information).

Unter den betroffenen Werken, die in der Klageschrift beispielhaft genannt werden, befinden sich weltweit bekannte Musiktitel wie der Song „All I Want for Christmas is You“. Die Verlage argumentieren, dass durch das unlizenzierte Training der Wert ihrer Kataloge untergraben werde.

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Rechtliche Vorgeschichte und wirtschaftlicher Kontext

Anthropic kündigte bereits an, sich robust gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Für das Unternehmen ist dies nicht die erste juristische Auseinandersetzung dieser Art. Bereits im September 2025 endete der Fall Bartz gegen Anthropic mit einem Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar.

Trotz der rechtlichen Herausforderungen verzeichnete Anthropic zuletzt ein massives Wachstum am Kapitalmarkt. Laut Berichten von Forbes im August 2026 wird das Unternehmen derzeit mit einer Bewertung von 2 Billionen US-Dollar geführt. Das aktuelle Verfahren markiert nun eine weitere Eskalation im Konflikt zwischen der Musikindustrie und den Entwicklern großskaliger KI-Modelle über die rechtmäßige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte.

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