GKV-Reform, Krebs-Screenings

GKV-Reform ab 2027: Krebs-Screenings und Check-ups sollen budgetiert werden

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 01:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ärzteverbände befürchten längere Wartezeiten durch geplante Budgetgrenzen; Union und SPD wollen eine Regelung für Haus- und Kinderärzte streichen.

GKV-Reform: Ärzte warnen vor Engpässen bei Vorsorge und Früherkennung
Ein heller, steriler Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit einer Untersuchungsliege und medizinischer Ausstattung. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sorgt im deutschen Gesundheitswesen für wachsende Besorgnis. Im Zentrum der Diskussion steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2027 greifen soll.

Die Ärztekammer Niedersachsen warnt vor den Folgen der Neuregelung: Ab 2027 sollen zahlreiche Vorsorge- und Früherkennungsleistungen, darunter Krebs-Screenings, U- und J-Untersuchungen sowie Check-ups für Erwachsene, wieder einer Budgetierung unterliegen.

Die Kammer befürchtet dadurch spürbar sinkende Praxiskapazitäten sowie längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten und fordert, gesetzliche Vorsorgeleistungen dauerhaft extrabudgetär zu vergüten.

Breiter Protest aus Facharztpraxen und Zivilgesellschaft

Der Widerstand gegen die drohende Budgetierung erstreckt sich über mehrere Fachbereiche. Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) initiierte die Petition „Frauengesundheit sichern“, die bis zum 7. Oktober 2026 läuft.

Die Initiative verzeichnete in den ersten vier Wochen 117.769 Unterschriften, nachdem das erforderliche Quorum von 30.000 Unterschriften bereits drei Tage nach der Veröffentlichung am 26. August 2026 erreicht worden war.

Der Verband warnt vor Versorgungsengpässen bei der Schwangerenvorsorge und der Krebsfrüherkennung ab 2027. Wie angespannt die Lage in der Praxis bereits ist, verdeutlicht der BVF am Beispiel Pforzheims, wo in den vergangenen fünf Jahren elf gynäkologische Kassenarztsitze verloren gingen.

Gleichzeitig steigt in einzelnen Versorgungsbereichen der formale Anspruch. In Hamburg werden nach Angaben der Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Gudrun Schittek künftig rund 18 Prozent mehr Frauen Anspruch auf ein Mammografie-Screening haben, wie aus einer Senatsantwort hervorgeht.

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Hamburg bereitet sich darauf mit zusätzlichem Personal und einem weiteren Röntgengerät vor. Dennoch warnt Schittek davor, dass Untersuchungen aufgrund der geplanten Budgetierung ab 2027 möglicherweise nicht rechtzeitig oder in ausreichendem Umfang angeboten werden könnten.

Demgegenüber vertritt der GKV-Spitzenverband eine andere Sichtweise. Nach dessen Angaben werde im Jahr 2027 insgesamt kein Geld für Vorsorgeleistungen gestrichen, sondern die Mittel würden lediglich anders verteilt.

Aus Sicht des Kassenverbandes bestehe daher kein Anlass zur Sorge. Auch das Bundesgesundheitsministerium verweist darauf, dass der gemeinsame Vergütungstopf jährlich an den Behandlungsbedarf angepasst werde und ausreichende Mittel für Früherkennungsmaßnahmen enthalte.

Sorgen in der Pädiatrie und politische Nachbesserungen

Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnte vor längeren Wartezeiten und Angebotsbeschränkungen infolge des im Sommer beschlossenen Gesetzes. Ursprünglich war vorgesehen, dass ab 2027 bei Überschreiten eines Vergleichswerts die Vergütung für einen Teil zusätzlicher Leistungen sinken sollte, was nach Befürchtung der Pädiater auch Druck auf bislang budgetfreie U-Untersuchungen ausgeübt hätte.

Auf parlamentarischer Ebene zeichnet sich hier eine Teilkorrektur ab. Union und SPD bestätigten eine Einigung, den Fixkostendegressionsabschlag für Haus-, Kinder- und Jugendärzte aus dem Vorhaben zu streichen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christos Pantazis kündigte an, dass diese Korrektur im Rahmen der Notfallreform vorgenommen werden soll. Das parlamentarische Verfahren soll im Oktober 2026 abgeschlossen werden, bevor die Vorschriften am 1. Januar 2027 wirksam werden. Ergänzend sind 550 Millionen Euro an zusätzlicher Krankenhausfinanzierung vorgesehen.

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Strukturelle Risiken im gesamten Versorgungssystem

Über den ambulanten Sektor hinaus warnen weitere Verbände vor Engpässen. Der Deutsche Hebammenverband befürchtet infolge von Sparmaßnahmen und Krankenhausreformen weitere Schließungen von Kreißsälen, nachdem in den vergangenen zehn Jahren bereits fast ein Dutzend geschlossen worden sei. Als Folgen nennt der Verband längere Anfahrtswege für Schwangere, eine Überlastung verbleibender Kliniken sowie den Ausstieg von Hebammen aus dem Beruf.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) mahnt an, Gesundheitsressourcen wie Fachkräfte, Sachmittel und Vorhaltekapazitäten nicht pauschal abzubauen. Der BDC kritisiert eine Kopplung von Gesundheitsausgaben an das Wirtschaftswachstum und spricht sich dafür aus, versicherungsfremde Leistungen wie die Versorgung von Bürgergeldempfängern aus Beitragsmitteln herauszulösen.

Weiterhin begrüßt der BDC die geplante Beratung des Digitalgesetzes im Oktober 2026 sowie den für Ende September 2026 vorgesehenen Bundestagsbeschluss zur Notfallreform, fordert dabei jedoch eine auskömmliche Finanzierung Integrierter Notfallzentren. Eine Harmonisierung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bezeichnete der Verband als Scheindebatte.

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