Familienminister von NRW wirft Franziska Giffey beim Gute-Kita-Gesetz Täuschung vor
08.12.2020 - 08:22:44Der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister von Nordrhein-Westfalen Joachim Stamp hat Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin und SPD-Politikerin, vorgeworfen, dass sie die Länder bezüglich dem Gesetz Gute-Kita getäuscht habe.
Joachim Stamp sagte gegenüber dem "Handelsblatt", dass die mehrfach öffentlich erteilte Zusage der Familienministerin des Bundes in Bezug auf die Verstetigung der Mittel des Gesetzes Gute-Kita über das Jahr 2022 offenbar nicht der Wahrheit entsprechen würden.
Nach dem Jahr 2022 sei in der Finanzplanung "kein Cent" für das Versprechen vorgesehen, so der Familienminister von NRW. Damit verliere Franziska Giffey ihre Glaubwürdigkeit endgültig. Mit der Wiederholung der festen Zusagen zu einer weiteren Finanzierung, auch in mehreren Videokonferenzen, habe sie die Länder getäuscht. Die Beschäftigten in der Tagesbetreuung von Kindern würden eine "sensationelle Arbeit" leisteten und bräuchten verlässliche Partner und sei deshalb umso bitterer. Joachim Stamp hat beklagt, dass die Länder in einer Kostenfalle sitzen und hat von einer "Giffey-Falle" gesprochen.
Bis Ende des Jahres 2022 fließen durch das Anfang des Jahres 2019 in Kraft getretene Gesetz vom Bund an die Länder insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Die Länder können mit den Mitteln entweder die Qualität der Betreuung verbessern, beispielsweise bei der Stärkung zur Förderung der Sprache oder die Investition für mehr Unterstützung bei Kitaleitungen sowie die Entlastung für die Eltern von Gebühren der Kita.
Zum Fortbestehen des Ausgleichs bei den Finanzen in Bezug auf die frühkindliche Bildung finden sich im Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 keine Angaben über das Jahr 2022 hinaus. Auf eine Anfrage des "Handelsblatts" hat das Familienministerium des Bundes auf mehrere Beschlüsse verwiesen, in welchen vom Bundeskabinett deutlich gemacht worden sei, dass vonseiten des Bundes auch nach dem Jahr 2022 eine finanzielle Beteiligung gewollt sei. Sowohl der Beschluss des Kabinetts zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 als auch die Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" haben entsprechende Aussagen enthalten. Unter dem Blick auf die Kommission ist festgehalten worden, dass der Bund seine Verantwortung zur Teilhabe in der Tagesbetreuung von Kindern und zur Weiterentwicklung der Qualität über das Jahr 2022 wahrnehmen wird.
Die Grundlage für die Chancen zur Bildung der Kinder sei die Bildung in der frühen Kindheit, was nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie sowie den Schließungen bundesweit von Kitas nochmals dramatisch deutlich geworden sei, mahnte der Familienminister von NRW.
Nach dem Jahr 2022 sei in der Finanzplanung "kein Cent" für das Versprechen vorgesehen, so der Familienminister von NRW. Damit verliere Franziska Giffey ihre Glaubwürdigkeit endgültig. Mit der Wiederholung der festen Zusagen zu einer weiteren Finanzierung, auch in mehreren Videokonferenzen, habe sie die Länder getäuscht. Die Beschäftigten in der Tagesbetreuung von Kindern würden eine "sensationelle Arbeit" leisteten und bräuchten verlässliche Partner und sei deshalb umso bitterer. Joachim Stamp hat beklagt, dass die Länder in einer Kostenfalle sitzen und hat von einer "Giffey-Falle" gesprochen.
Bis Ende des Jahres 2022 fließen durch das Anfang des Jahres 2019 in Kraft getretene Gesetz vom Bund an die Länder insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Die Länder können mit den Mitteln entweder die Qualität der Betreuung verbessern, beispielsweise bei der Stärkung zur Förderung der Sprache oder die Investition für mehr Unterstützung bei Kitaleitungen sowie die Entlastung für die Eltern von Gebühren der Kita.
Zum Fortbestehen des Ausgleichs bei den Finanzen in Bezug auf die frühkindliche Bildung finden sich im Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 keine Angaben über das Jahr 2022 hinaus. Auf eine Anfrage des "Handelsblatts" hat das Familienministerium des Bundes auf mehrere Beschlüsse verwiesen, in welchen vom Bundeskabinett deutlich gemacht worden sei, dass vonseiten des Bundes auch nach dem Jahr 2022 eine finanzielle Beteiligung gewollt sei. Sowohl der Beschluss des Kabinetts zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 als auch die Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" haben entsprechende Aussagen enthalten. Unter dem Blick auf die Kommission ist festgehalten worden, dass der Bund seine Verantwortung zur Teilhabe in der Tagesbetreuung von Kindern und zur Weiterentwicklung der Qualität über das Jahr 2022 wahrnehmen wird.
Die Grundlage für die Chancen zur Bildung der Kinder sei die Bildung in der frühen Kindheit, was nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie sowie den Schließungen bundesweit von Kitas nochmals dramatisch deutlich geworden sei, mahnte der Familienminister von NRW.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile