EEG-Reform 2027: Einspeisevergütung für neue Solaranlagen soll entfallen
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts steigender Energiekosten und der anhaltenden Debatte über die finanzielle Belastung privater Haushalte durch die aktuelle Energiepolitik rückt die persönliche Stromerzeugung zunehmend in den Fokus. Medienberichte thematisieren verstärkt den Trend, dass Konsumenten mithilfe steckerfertiger Solaranlagen, sogenannter Balkonkraftwerke, ihre Stromrechnung eigenständig reduzieren und einen direkten Beitrag zur Energiewende leisten wollen.
Starker Zuwachs bei steckerfertigen Solaranlagen
Die Nachfrage nach kompakten Solargeräten spiegelt sich deutlich in den offiziellen Erhebungen wider. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren bis Ende August 2026 insgesamt 1.500.172 steckerfertige Solaranlagen im Marktstammdatenregister erfasst. Allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2026 kamen rund 295.000 solcher Anlagen neu hinzu.
Dieser Trend fügt sich in die Gesamtstruktur der deutschen Solarstromproduktion ein. Wie Erhebungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) verdeutlichen, machen kleine Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt Peak auf Ein- und Mehrfamilienhäusern fast ein Drittel der gesamten installierten Leistung aus. Insgesamt stellt die Photovoltaik inzwischen die drittwichtigste Energiequelle im Bundesgebiet dar.
Ungenutztes Potenzial im Mietsektor und bestehende Hürden
Trotz des Zuwachses bei privaten Kleinanlagen verläuft die Verbreitung im mehrgeschossigen Wohnungsbau nach wie vor schleppend. Das Institut der deutschen Wirtschaft beziffert das Potenzial auf bis zu 20 Millionen Haushalte, die theoretisch über Mieterstrommodelle versorgt werden könnten. Tatsächlich existieren bislang jedoch lediglich rund 5.400 entsprechende Anlagen.
Auch bei Balkonkraftwerken für Mietwohnungen gab es in der Vergangenheit organisatorische und rechtliche Auseinandersetzungen. Beim Wohnungsunternehmen LEG in Dortmund wurde Mieterinnen und Mietern zunächst eine fachhandwerkliche Installation auf eigene Kosten vorgeschrieben; nach einer Einigung ist nun lediglich noch der Nachweis einer Haftpflichtversicherung erforderlich.
Beim Immobilienkonzern Vonovia wiederum führten bestehende Vorgaben für Steckersolar zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht.
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Wirtschaftlichkeit und Debatte um die EEG-Reform
Fachbetriebe weisen auf die wirtschaftlichen Vorteile hin, die eine eigene Erzeugung im Haushalt bieten kann. Laut Berechnungen des Fachunternehmens Energietechnik Stuhlenmiller liegen die Erzeugungskosten für Solarstrom im Haushaltsbereich bei einer Laufzeit von 20 Jahren zwischen 10 und 15 Cent pro Kilowattstunde, während bei einer Kombination mit einem Stromspeicher Kosten von 20 bis 25 Cent pro Kilowattstunde anfallen.
Gleichzeitig kritisieren Branchenvertreter eine schleppende Digitalisierung und die heterogene Regulierung durch über 800 Verteilnetzbetreiber mit unterschiedlichen technischen Standards.
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Parallel dazu zeichnen sich regulatorische Veränderungen ab. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sieht vor, dass die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 100 Kilowatt entfallen soll.
Eine Direktvermarktung über die Marktprämie wäre demnach erst ab einer Schwelle von 25 Kilowatt möglich, sodass für kleinere Anlagen unter dieser Grenze laut Analysen der Stiftung Umweltenergierecht die dauerhafte finanzielle Förderung auslaufen würde.
Vorgesehen sind gestaffelte Übergangszahlungen sowie ein befristeter Bonus für die sonstige Direktvermarktung, während vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommene Bestandsanlagen unverändert bleiben. Diese Entwicklungen verstärken den wirtschaftlichen Anreiz für Betreiber, erzeugten Solarstrom vorrangig direkt vor Ort selbst zu verbrauchen.
