Euromünzen

Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich für Verlängerung des Insolvenzschutzes aus

22.01.2021 - 09:06:52

Namhafte Ökonomen haben sich für eine erneute Verlängerung des Insolvenzschutzes für Unternehmen eingesetzt, die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind.

Wie Clemens Fuest, der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, dem in Düsseldorf erscheinenden "Handelsblatt" für dessen Ausgabe vom Dienstag erklärte, müsse bei der Frage nach einer teilweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht abgewogen werden "zwischen Gläubigerschutz und dem Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs" auf der einen Seite und dem Wunsch nach der Vermeidung einer weiteren "Destabilisierung der Wirtschaft und Überlastung der Gerichte durch eine Insolvenzwelle" auf der anderen Seite. Fuest, der auch dem Wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums angehört, sagte weiter, vor dem Hintergrund der momentanen, "sehr fragilen Wirtschaftslage" betrachte er eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als "das geringere Übel".

Auch Lars Feld, seit 2011 Mitglied des sogenannten "Rates der Wirtschaftsweisen" und seit 2020 dessen Vorsitzender, gab sich hinsichtlich einer Verlängerung des Insolvenzschutzes offen. Der Ökonom erklärte gegenüber dem "Handelsblatt", "hinsichtlich dieser Verlängerungsdiskussion" sei er "entspannt". Bei der Aussetzung der Antragspflicht gehe es nur um Fälle von Überschuldung und nicht etwa um Zahlungsunfähigkeit. Eine solche Aussetzung bis Ende März dieses Jahres, wie sie zurzeit diskutiert werde, werde es ermöglichen, "eine größere Konsistenz mit Lockdown- und entsprechenden Kompensationszahlungen des Staates" im ersten Viertel des Jahres zu erreichen, so Feld.

Henning Vöpel, der Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), nannte eine entsprechende Initiative des Landes Hessen im Bundesrat einen richtigen Vorstoß. Sowohl die Corona-Hilfen als auch die Verlängerung des Insolvenzschutzes seien Instrumente, die dem gleichen Zweck dienten, nämlich einer Verhinderung corona-bedingter Insolvenzen. Vöpel erläuterte gegenüber dem "Handelsblatt", wenn die Corona-Hilfen bereits bewilligt seien, diese aber "aus technischen Gründen nicht rechtzeitig liquiditätswirksam" werden könnten, dann solle der Insolvenzschutz mithilfe des zweiten Instruments, der Aussetzung der Antragspflicht, dennoch sichergestellt werden. Wie zuvor schon Feld, betonte auch Vöpel die Bedeutung der Einheitlichkeit der Maßnahmen: "Ein konsistentes Instrumentarium ist für die Glaubwürdigkeit und Effektivität der Krisenpolitik wichtig", machte der Hamburger Wirtschaftswissenschaftler deutlich.

Eine gegensätzliche Position vertrat allerdings Gabriel Felbermayr, der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), der sich strikt gegen eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aussprach. Er sagte ebenfalls dem Handelsblatt, Probleme mit der Auszahlung der unterschiedlichen Hilfen dürften kein Grund dafür sein, "dieses Kernelement der marktwirtschaftlichen Ordnung" weiterhin auszusetzen. Unternehmen müssten sich auf die Bonität ihrer Handelspartner verlassen können. Statt einer Ausweitung des Insolvenzschutzes verlangte Felbermayr, die Politik und die Verwaltung müssten alles tun, um die auftretenden bürokratischen Probleme bei der Auszahlung der Corona-Hilfen zu lösen. Als erste Schritte in diese Richtung sieht der Kieler Ökonom "großzügige Abschlagszahlungen und transparente Regeln".

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-1010413

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