Wirtschaftsweise gegen Autokaufprämie
22.05.2020 - 06:44:30Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage (die „Wirtschaftsweisen“) warnt die Bundesregierung vor übereilten Finanzhilfen aufgrund des Drucks einzelner Branchen. Insbesondere positionieren sich die Wirtschaftsexperten klar gegen eine Kaufprämie für Autos aller Art, wie sie derzeit diskutiert wird.
Die fünf Wirtschaftsweisen positionieren sich gemeinsam und einstimmig in einem Gastbeitrag für die Freitagsausgabe (22. Mai 2020) der „Süddeutschen Zeitung“. Darin schreiben sie, Projekte wie die Kaufprämie für alle Autos, also auch Verbrenner, würden tendenziell die bestehenden, überholten Strukturen verfestigen. Ein durchschlagender konjunktureller Effekt sei allerdings nicht zu erwarten. Daher solle der Staat lieber auf breit wirkende Maßnahmen setzen, so etwa auf die Senkung der Energiekosten oder auf mehr öffentliche und private Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und die Bildung. Auch die Möglichkeiten für den steuerlichen Verlustvortrag und -rücktrag ließen sich durchaus ausweiten, so die Experten. Dies werde die Wirtschaft entlasten und könne auch die Innovation fördern.
Die fünf Wirtschaftsweisen erwarten bis zur Mitte des Jahres 2020 einen Einbruch der einheimischen Wirtschaft mit „historischer Dimension“ durch die Corona-Pandemie. Zwar habe der Staat bislang beispiellose Hilfen geleistet. Doch trotz dieser Rettungsmaßnahmen bestehe für sehr viele Firmen nach wie vor die konkrete Gefahr der Insolvenz. Allein das Aussetzen der Frist für einen Insolvenzantrag habe bislang eine riesige Pleitewelle verhindert. Um nicht in eine sehr lange anhaltende Rezession zu schlittern, seien nun weitere fiskalpolitische Maßnahmen für die konjunkturelle Erholung sinnvoll. Eine dieser Maßnahmen könne die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags sein. Sie würde Unternehmen unterstützen, die in den letzten Jahren erfolgreich gewirtschaftet haben. Sie könnten ihre Steuerlast auf die Gewinne der Jahre 2018 und 2019 durch den Verlustrücktrag des Jahres 2020 senken. Nach der Auffassung der fünf Experten solle man sogar darüber nachdenken, den Zeitraum für den Verlustrücktrag zu erweitern und auch die Höhe von verrechenbaren Verlusten neu definieren.
Das Ziel der angedachten fiskalischen Maßnahmen besteht aus Sicht des Expertenrates darin, den Unternehmen kurzfristig direkte Liquidität zuzuführen, ohne dass sie sich verschulden müssten. Eine umfangreiche und zügige Energiepreisreform könnte wiederum die Unternehmen und auch die privaten Haushalte spürbar entlasten und gleichzeitige ökologisch fragwürdige Verzerrungen der hiesigen Energiepreise beheben. So sollte die deutsche Stromsteuer auf den Mindestsatz der EU gesenkt werden. Auch die EEG-Umlage ließe sich noch weiter senken, als es schon bislang im Klimapaket beschlossen worden sei. Weitere Punkte seien Anreize für die Bildung von Humankapital, die Stärkung privater Investitionen und der Ausbau der Digitalisierung. Mit digitalen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bekämen Unternehmen und ihre Beschäftigten die Chance, Zeiten von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit für den Aufbau neuer Kompetenzen zu nutzen. Das würde sie auf die Zeit des Aufschwungs nach der Rezession vorbereiten. Wenn man gleichzeitig die Unternehmen und Behörden digital besser ausstatte, könne man damit den Strukturwandel befördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt erhöhen.
Die fünf Wirtschaftsweisen erwarten bis zur Mitte des Jahres 2020 einen Einbruch der einheimischen Wirtschaft mit „historischer Dimension“ durch die Corona-Pandemie. Zwar habe der Staat bislang beispiellose Hilfen geleistet. Doch trotz dieser Rettungsmaßnahmen bestehe für sehr viele Firmen nach wie vor die konkrete Gefahr der Insolvenz. Allein das Aussetzen der Frist für einen Insolvenzantrag habe bislang eine riesige Pleitewelle verhindert. Um nicht in eine sehr lange anhaltende Rezession zu schlittern, seien nun weitere fiskalpolitische Maßnahmen für die konjunkturelle Erholung sinnvoll. Eine dieser Maßnahmen könne die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags sein. Sie würde Unternehmen unterstützen, die in den letzten Jahren erfolgreich gewirtschaftet haben. Sie könnten ihre Steuerlast auf die Gewinne der Jahre 2018 und 2019 durch den Verlustrücktrag des Jahres 2020 senken. Nach der Auffassung der fünf Experten solle man sogar darüber nachdenken, den Zeitraum für den Verlustrücktrag zu erweitern und auch die Höhe von verrechenbaren Verlusten neu definieren.
Das Ziel der angedachten fiskalischen Maßnahmen besteht aus Sicht des Expertenrates darin, den Unternehmen kurzfristig direkte Liquidität zuzuführen, ohne dass sie sich verschulden müssten. Eine umfangreiche und zügige Energiepreisreform könnte wiederum die Unternehmen und auch die privaten Haushalte spürbar entlasten und gleichzeitige ökologisch fragwürdige Verzerrungen der hiesigen Energiepreise beheben. So sollte die deutsche Stromsteuer auf den Mindestsatz der EU gesenkt werden. Auch die EEG-Umlage ließe sich noch weiter senken, als es schon bislang im Klimapaket beschlossen worden sei. Weitere Punkte seien Anreize für die Bildung von Humankapital, die Stärkung privater Investitionen und der Ausbau der Digitalisierung. Mit digitalen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bekämen Unternehmen und ihre Beschäftigten die Chance, Zeiten von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit für den Aufbau neuer Kompetenzen zu nutzen. Das würde sie auf die Zeit des Aufschwungs nach der Rezession vorbereiten. Wenn man gleichzeitig die Unternehmen und Behörden digital besser ausstatte, könne man damit den Strukturwandel befördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt erhöhen.
Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824