Gerichtshof, Menschenrechte

Verletzt ein Staat Menschenrechte, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut? Zu dieser Frage spricht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg (10.30 Uhr) gleich drei Urteile.

09.04.2024 - 05:50:02

Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Klimaklagen

Geklagt haben sowohl mehrere Jugendliche aus Portugal als auch Seniorinnen aus der Schweiz und ein französischer Bürgermeister. Dass die Klagen vor der Großen Kammer verhandelt wurden, spricht dafür, dass die Richter den Verfahren besondere Bedeutung beimessen.

Die jungen Kläger aus Portugal werfen über 30 europäischen Staaten - darunter auch Deutschland - vor, die Klimakrise verschärft und damit die Zukunft ihrer Generationen gefährdet zu haben. Wenn sie Recht bekommen, könnte der EGMR die Regierungen der EU-Mitgliedsländer und der mitangeklagten Staaten Norwegen, Russland, Türkei, Schweiz und Großbritannien auffordern, strengere Klimaziele zu beschließen und einzuhalten.

Die von Greenpeace initiierte Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz will erreichen, dass die Alpenrepublik seine Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die sogenannten Klimaseniorinnen geben an, dass sie durch mangelnde Klimaschutzmaßnahmen in ihren Rechten auf Leben sowie Privat- und Familienleben verletzt werden. Ältere Frauen seien durch extreme Hitzewellen besonders stark gefährdet.

Im dritten Verfahren geht es um die Klage eines ehemaligen französischen Bürgermeisters. Er macht geltend, dass Frankreich keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels ergriffen hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

@ dpa.de