Steuerreform ab 2027: Doppelverdienern droht ein Minus von 1.045 Euro
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 12:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 eine umfassende Einkommensteuerreform beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen sollen ab dem Jahr 2027 stufenweise in Kraft treten und ihre volle Wirkung im Jahr 2028 entfalten.
Während die Regierungspläne nominale Entlastungen bei Freibeträgen und Tarifen vorsehen, zeigen detaillierte wissenschaftliche Berechnungen, dass steigende Sozialabgaben und die Effekte der kalten Progression die tatsächliche Nettoentlastung für viele Beschäftigte dämpfen oder ins Minus kehren können.
Eckpunkte der steuerlichen Entlastungen
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sieht die Reform eine strittweise Erhöhung der steuerlichen Freibeträge vor. Der Grundfreibetrag soll im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und im Jahr 2028 auf 12.900 Euro steigen.
Parallel dazu ist eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 1230 auf 1430 Euro geplant. Zudem soll die zweite Progressionszone bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden.
Für Familien enthält das Paket Anpassungen bei den kindbezogenen Leistungen: Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 sowie auf 272 Euro ab 2028. Die Kinderfreibeträge werden auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro im Jahr 2028 festgesetzt.
Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro ab 2028 eine jährliche Entlastung von über 600 Euro erhalten.
Modellrechnungen zu den realen Auswirkungen auf das Nettoeinkommen
Berechnungen von Frank Hechtner von der FAU Erlangen-Nürnberg für die Frankfurter Allgemeine Zeitung verdeutlichen, wie sich das Zusammenspiel aus Steueränderungen und Abgaben auf die einzelnen Einkommensgruppen auswirkt.
Den Ergebnissen zufolge verliert ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Monat im Jahr 2028 per saldo 9 Euro netto im Jahr. Bei einem Monatsbrutto von 6000 Euro beläuft sich das Minus auf 242 Euro, bei 6500 Euro auf 639 Euro und bei 9000 Euro auf 904 Euro pro Jahr.
Wer sich mit den Auswirkungen steigender Abgaben auf das Nettoeinkommen befasst, sollte die geltenden Grenzwerte genau kennen. Dieser kostenlose Überblick zeigt Ihnen, ab welcher Gehaltshöhe keine weiteren Sozialabgaben anfallen und hilft bei der sicheren Kalkulation. Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen hier kostenlos herunterladen
Bei Alleinerziehenden mit einem Kind und einem Bruttogehalt von bis zu rund 5500 Euro ergibt sich den Berechnungen nach eine Entlastung von maximal rund 25 Euro jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern und Gehältern von 6000 sowie 3000 Euro brutto erzielt ein Plus von 44 Euro im Jahr.
Für Doppelverdiener mit jeweils 5000 Euro Bruttoeinkommen errechnet sich ein Zuwachs von 148 Euro, während Doppelverdiener mit jeweils 7000 Euro monatlich ein jährliches Minus von 1045 Euro verzeichnen.
Sozialabgaben und kalte Progression dämpfen Entlastungseffekte
Ausschlaggebend für die realen Einbußen bei mittleren und höheren Gehältern sind vor allem die steigenden Beiträge zur Sozialversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund prognostizierte in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung einen Anstieg des Rentenbeitragssatzes von 18,6 auf 19,9 Prozent bis 2028. Gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung Anfang 2027 nach Regierungsangaben um 300 Euro im Monat, während die Anhebung in der Pflegeversicherung bei 937,50 Euro liegt.
Zudem monieren Wirtschaftsforscher die Ausgestaltung beim Abbau von Tarifeffekten. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) stellte fest, dass die Reform die kalte Progression nicht vollständig ausgleicht. Martin Beznoska und Tobias Hentze wiesen in einem IW-Kurzbericht vom 7. Juli 2026 darauf hin, dass das Vorhaben im Jahr 2028 faktisch zu realen Steuererhöhungen führe.
Angesichts steigender Beitragsbemessungsgrenzen und Abgabensätze wird eine präzise Entgeltabrechnung für Verantwortliche immer komplexer. Erfahren Sie in diesem praktischen Ratgeber, wie Sie die Sozialabgaben korrekt berechnen und welche Grenzwerte für West und Ost maßgeblich sind. Gratis-Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen sichern
Von dem jährlichen Entlastungsvolumen in Höhe von 10 Milliarden Euro ab 2028 entfalle ein Großteil auf die Erhöhung des Grundfreibetrags, die ohnehin verfassungsrechtlich vorgegeben sei.
Zudem greife der Spitzensteuersatz laut Berechnungen des Instituts bereits ab dem 1,4-Fachen des Durchschnittslohns, während Nachbarländer wie Österreich, Belgien oder Schweden auf einen automatischen Ausgleich durch einen Tarif auf Rädern setzen.
Nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe betraf die kalte Progression im Jahr 2025 rund 35,7 Millionen Steuerpflichtige mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung von 221 Euro pro Jahr.
