Steuern, Deutschland

Steuern in Deutschland und im Ausland - Die Unterschiede

17.11.2020 - 13:34:00

In der internationalen Steuerlandschaft gibt es wahrscheinlich nur eine Konstante: Niemand zahlt die Abgaben gern. Doch wie hoch Personen und Unternehmen besteuert werden, ist in jedem Land sehr unterschiedlich geregelt. Wo liegen die Unterschiede im deutschen und im internationalen Steuerrecht?

Einkommensteuer: Deutschland liegt nicht an der Spitze

Die Einkommenssteuer betrifft Einkünfte von natürlichen Personen, die zum Beispiel durch Lohnarbeit oder freiberuflicher Tätigkeit entstehen. Wer in Deutschland lebt, zahlt hier Einkommenssteuer auf alle Erträge, die er weltweit erzielt. Doch wie viel Wahrheit steckt im Mythos vom geschröpften deutschen Steuerzahler?

Deutschland – ein Hochsteuerland?

Wer wissen will, in welchem Land Bürger die meisten Abgaben an den Staat zahlen, darf nicht nur die nackten Einkommenssteuersätze vergleichen. Zur Belastung zählen auch die indirekten Steuern, Freibeträge und Zuschüsse. Vergleicht man die Abgaben hierzulande mit dem BIP, liegt Deutschland mit 37,5 Prozent im internationalen Mittelfeld. Zum Vergleich: In Irland fließen 22,8 Prozent des BIP an den Staat, in Frankreich sogar 46,5 Prozent.

Wie hoch ist die deutsche Steuerquote?

Vergleicht man allein die Steuerzahlungen mit dem BIP, liegt Deutschland sogar im unteren Drittel der internationalen Tabelle. Lediglich 23,3 Prozent des BIP machen hierzulande die gezahlten Steuern aus. Niedrigere Quoten gibt es zum Beispiel in Litauen (17,5%) und deutlich höhere in Schweden (34,3%) und Dänemark (46%). Woher stammt also der Mythos, Deutschland sei ein Hochsteuerland?

Fakt ist: In Deutschland ist der Grundfreibetrag mit 9.408 € niedriger als in Ländern wie Österreich (11.000€) oder Finnland (17.600€). Allerdings fällt der deutsche Eingangssteuersatz mit 14 Prozent im Vergleich auch niedriger aus (Österreich 25 %, Finnland 26 %). Steuerzahler werden hierzulande zwar ab einem geringeren Einkommen steuerpflichtig, aber zahlen im Durchschnitt weniger: Nur 19,2 Prozent beträgt die durchschnittliche Einkommenssteuer eines durchschnittlichen Alleinverdieners mit 49.915 € Gehalt. Ein Ehepaar ohne Kinder würde mit demselben Gehalt nur 11,1 Prozent abführen müssen.

Spitzensteuersätze im Vergleich

Auch beim Spitzensteuersatz von 47,48% liegt Deutschland bei Weitem nicht an der internationalen Spitze – vor allem, da er erst ab einem Einkommen über 265.326€ entrichtet werden muss. Demgegenüber gilt in Belgien bereits ab einem Verdienst von 40.480€ der Höchststeuersatz von 53,5%. In Österreich wird der Spitzensteuersatz von 55% erst ab einer Million Euro Jahreseinkommen fällig, die Schweden zahlen bereits ab 65.272€ den maximalen Satz von 57,19%.

Skandinavien – mehr Abgaben, mehr Sozialstaat?

Insbesondere in Dänemark, Schweden und Norwegen gelten hohe Eingangs- und Spitzensteuersätze. In Schweden beträgt bereits der Eingangssteuersatz 52,19%. Allerdings steht dem auch ein besonders hoher Grundfreibetrag von 46.466€ gegenüber. Noch eine Besonderheit; Etwa zwei Drittel des Steuersatzes werden in Schweden regional festgesetzt. So haben Bürger die Möglichkeit, innerhalb der Kommune mitzubestimmen, welche Projekte mit den eingenommenen Steuergeldern zum Wohle der Gemeinde realisiert werden sollen. Noch ein Plus: Mit den Steuern zahlen Schwedens Bürger alle Abgaben in das Sozialsystem. Anders als in Deutschland werden deshalb keine weiteren Beiträge, z.B. für die Pflegeversicherung, fällig.

Flat Tax – ein Satz für alle

Einige Staaten in Europa erheben einen einheitlichen Einkommenssteuersatz für alle Bürger. So zahlt man beispielsweise in Rumänien 10%, in Tschechien 15% und in Estland 20% - unerheblich, wie hoch das Einkommen ist. Befürworter betonen, dass eine „Flat Tax“-Regelung die Steuererklärung erleichtere, alle Bürger gleichstelle und eine versteckte Steuererhöhung durch kalte Progression verhindere. Gegner der Einheitssteuer in Deutschland argumentieren, dass sie die niedrigeren Einkommen höher belasten würde und die Spitzeneinkommen entlaste.

Umsatzsteuer

Bis auf wenige Ausnahmefälle werden sämtliche Produkte und Dienstleistungen in Deutschland mit der Umsatzsteuer belegt. Damit ist sie eine Haupteinnahmequelle unseres Staates und macht rund 30 Prozent der Steuereinnahmen hierzulande aus. Technisch gesehen ist die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer, da sie zwar Lieferungen und Leistungen von Unternehmen besteuert, jedoch vom Endverbraucher entrichtet wird. In Deutschland gelten seit Januar 2007 die folgenden Umsatzsteuersätze:

-      Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent: Er fällt beim Kauf von Lebensmitteln, Büchern und Tickets für den Personennahverkehr an. Auch Theaterkarten, Museumstickets und Hotelzimmer werden lediglich mit 7 Prozent besteuert. Schließlich gilt der ermäßigte Steuersatz bei der Übertragung von Urheberrechten.

-      Der normale Steuersatz von 19 Prozent: Dieser Satz gilt für alle übrigen Produkte und Dienstleistungen, falls sie nicht unter die steuerfreie Ausnahmeregelung fallen. Diese gilt für Versicherungsverträge, Kreditvermittlungen und Flugtickets.

Hinweis: Bis Ende 2020 wurden die Umsatzsteuersätze auf 5 bzw. 16 Prozent abgesenkt. Ab 2021 gelten voraussichtlich wieder die oben genannten Steuersätze.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

Da die EU keinen einheitlichen Umsatzsteuersatz festlegt, variieren die Sätze in den Mitgliedsländern zwischen 3 Prozent und 20 Prozent. Welches Produkt in welche Besteuerungskategorie fällt, entscheidet ebenfalls jedes Land für sich selbst. In Luxemburg gelten beispielsweise vier verschiedene Steuersätze:

-      3 Prozent Umsatzsteuer entfallen hier auf Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitschriften, Restaurantrechnungen, Hotelbuchungen und Tickets für den Personennahverkehr.

-      8 Prozent Umsatzsteuer weisen Rechnungen für Kunstgegenstände, Reinigungshilfen, Frisöre, Lederwaren, Schuhe und Fahrräder aus.

-      14 Prozent Umsatzsteuer fallen bei Finanzdienstleistungen an.

-      Der Standardsatz von 17 Prozent Umsatzsteuer betrifft sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die nicht in die genannten Kategorien fallen.

Steuern sparen durch den Einkauf im Ausland?

Auch wenn die unterschiedlichen Steuersätze dazu einladen – Unternehmer können innerhalb der EU ihre Kosten bzw. ihre Umsatzsteuerbilanz nicht durch Einkäufe im Ausland beeinflussen. Denn hier gilt die sogenannte Reverse-Charge-Regelung. Wer im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen einkauft, zahlt nicht den lokalen Umsatzsteuersatz, sondern erhält eine Netto-Rechnung auf deren Basis er Umsatzsteuer an sein heimisches Finanzamt nach deutschem Recht abführen muss.

Körperschafts- und Gewerbesteuer: Deutscher Sonderweg

Juristische Personen wie Vereine, Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften zahlen keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. In Deutschland beträgt sie 15 Prozent des Jahresgewinns. Wie steht die Bundesrepublik damit im internationalen Vergleich da und gibt es Steuerregelungen, die ausschließlich deutsche Unternehmen betreffen?

Deutsche Unternehmen zahlen vergleichsweise wenig Körperschaftsteuer

Mit 15 Prozent Körperschaftsteuer liegt Deutschland im globalen Vergleich im unteren Drittel. Geringer werden Unternehmensgewinne beispielsweise in der Schweiz (8,5%) versteuert, in Bulgarien (10%) und in Irland (12,5%). In anderen Ländern sind die Abgaben wesentlich höher. In den USA beträgt die Körperschaftsteuer 21%, in Österreich 25% und in Frankreich sogar 31%. Ähnlich wie bei der Einkommensteuer für natürliche Personen greifen hier jedoch unterschiedlich bemessene Freibeträge.

35 Prozent Körperschaftsteuer im Steuerparadies Malta?

Offiziell liegt Malta im europäischen Ranking an der Spitzenposition in puncto Körperschaftsteuer: Ganze 35 Prozent müssen Unternehmen dort von ihrem Gewinn abtreten. Dennoch gilt Malta international als Steueroase für Unternehmen, die Kosten sparen wollen. Der Hintergrund: Auswärtige Gesellschafter, die nicht in Malta steuerpflichtig sind, können rund 85 Prozent der gezahlten Steuern vom maltesischen Finanzamt wieder zurückfordern. Der Haken: Als Steuerrückzahlung wird die erstattete Summe am Wohnsitz Deutschland unter Umständen einkommensteuerpflichtig.

Gewerbesteuer – eine deutsche Sonderabgabe?

Tatsächlich ist die Gewerbesteuer, so wie es sie in Deutschland gibt, international einzigartig. Ihr Ziel ist es, die Kommunen zu stärken, indem sie die Kosten, die im Zusammenhang mit Unternehmenssteuernniederlassungen entstehen kompensiert. Folglich dürfen Städte und Gemeinden hierzulande die Gewerbesteuer selbst festlegen.

Die Grundlage dazu ist ein einheitlicher Gewerbesteuersatz von 3,5 Prozent. Dieser Anteil des Jahresgewinns gilt für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen als Gewerbesteuermessbetrag. Wer als Einzelunternehmer mehr als 24.500€ Gewinn macht, errechnet den Messbetrag über die Differenz zum Gewerbesteuerfreibetrag. Mit welchem Faktor der Messbetrag schlussendlich multipliziert wird, entscheidet die Gemeinde über ihren „Hebesatz“. Mindestens 200 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags wird für Unternehmen in Deutschland überall fällig – manche Kommunen setzen ihn weit höher an: In Berlin zahlen Firmen 410%, in Kiel 450% und in Duisburg 520%.

 

Fazit: Die Steuersysteme verschiedener Staaten unterscheiden sich zum Teil deutlich

Das deutsche Steuerrecht mit ausländischen Systemen zu vergleichen, ist nicht einfach. Immerhin gelten in jedem Land nicht nur unterschiedliche Steuersätze, sondern auch unterschiedliche Freibeträge und ein unterschiedliches Leistungsprofil, das die Steuereinnahmen abdecken. Setzt man jedoch Steuern, BIP und Durchschnittsverdienst in Relation, liegt Deutschland bezüglich der Einkommensteuer und der Unternehmenssteuern international im goldenen Mittelfeld.

 

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