Rentensteuer, Rentenversicherung

Rentensteuer: Deutsche Rentenversicherung meldet Daten direkt ans Finanzamt

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 07:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der digitale Datentransfer erspart Rentnern den manuellen Eintrag; Bescheinigungen helfen weiterhin bei Steuerprognosen mit Software.

Deutsche Rentenversicherung meldet Rentendaten automatisch ans Finanzamt
Ein modernes, minimalistisches Behördengebäude mit klaren architektonischen Linien und großen Glasfronten bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet die jährliche Einkommensteuererklärung bürokratischen Aufwand. Allerdings müssen Ruheständler eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente für die Steuererklärung längst nicht mehr gesondert anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die relevanten Daten bereits seit dem Jahr 2019 auf direktem elektronischem Weg an die Finanzämter.

Durch dieses automatisierte Meldeverfahren vereinfachen sich die steuerlichen Pflichten für die Betroffenen spürbar. Der manuelle Eintrag der entsprechenden Werte in der Anlage R beziehungsweise im Bereich des Altersvorsorgeaufwands ist durch den direkten Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzverwaltung entfallen. Die Finanzämter greifen bei der Veranlagung unmittelbar auf die digital bereitgestellten Daten zu.

Nutzen für Vorabberechnungen mit Software

Trotz der automatischen Datenübermittlung kann das Dokument in bestimmten Konstellationen weiterhin von Nutzen sein. Wer für die Vorbereitung der Steuererklärung gängige Steuerprogramme wie Elster nutzt und dort eine eigenständige Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuerlast vornehmen möchte, profitiert nach wie vor von den genauen Zahlen.

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Seit 2019 übermittelt die Rentenversicherung Ihre Rentendaten direkt an die Finanzämter — der manuelle Eintrag in der Anlage R entfällt. Wer seine voraussichtliche Steuerlast trotzdem vorab kennen will, braucht die genauen Zahlen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie Ihre Rente prüfen und mit Elster vorab berechnen. Kostenlosen Rentensteuer-Leitfaden anfordern

Das entsprechende Papier trägt die offizielle Bezeichnung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Das Dokument kann kostenlos über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Für die Beantragung ist die persönliche Rentenversicherungsnummer erforderlich. Handelt es sich um eine Hinterbliebenenrente, muss stattdessen die Versicherungsnummer der verstorbenen Person angegeben werden.

Ausstellungsfristen und steuerliche Freibeträge

Hinsichtlich des Zeitpunkts der Bereitstellung gilt es bestimmte Abläufe zu beachten: Die Ausstellung erfolgt jeweils erst im Folgejahr. So werden die Daten für das Steuerjahr 2025 im Jahr 2026 bescheinigt. Nach einem einmaligen Antrag erfolgt der Versand in den darauffolgenden Kalenderjahren automatisch, in der Regel im Zeitraum zwischen Mitte Januar und Ende Februar.

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Viele Ruheständler fragen sich, ob sie mit ihrer Rente überhaupt Steuern zahlen müssen — für 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Unser Leitfaden erklärt, wie Sie Ihre Rentenangaben kontrollieren und unangenehme Nachzahlungen vermeiden. Checkliste Grundfreibetrag jetzt sichern

Ob Rentenbeziehende letztlich tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem vom Grundfreibetrag ab. Für das Steuerjahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende sowie bei 24.192 Euro für Verheiratete. Erst wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen diese Grenzen überschreitet, setzt die Einkommensteuerpflicht ein.

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