München - Innovationen brauchen Antrieb - und Fördermittel sind der Treibstoff, der Unternehmen auf die Überholspur bringt.
14.04.2025 - 13:04:05Vorschlag für einen Fachbeitrag - Sabine Hentschel / Innovationsmotor Fördermittel: Wie Unternehmen Forschung und Entwicklung finanzieren können. Die deutsche Förderlandschaft ist eine wahre Rennstrecke voller Chancen - man muss nur wissen, wo die besten Boxenstopps liegen. Also, Gaspedal durchdrücken und los geht's.
Wir zeigen Ihnen die spannendsten Fördertöpfe im Bereich Forschung und Entwicklung:
KMUs können seit März 2024 eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, d.h. die Förderung steigt von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage (förderfähige Projektkosten). Zudem wurde die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung steigt von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. bzw. bei KMUs sogar auf 3,5 Mio. EUR pro Jahr.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens können abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden - fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung inkludiert.
Die Forschungszulage fördert nachstehende Leistungen aus Einzel- oder Kooperationsprojekten der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung:
Lohn- und Gehaltskosten der in dem F&E-Vorhaben mitwirkenden Projektmitarbeiter.
60% der Forschungsaufträge, die extern an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen (in der EU/EWR2), vergeben werden. Ab 2024 sind sogar 70% der Kosten für Auftragsforschung förderfähig, d.h. die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge stieg von 15% auf 17,5% (bzw. 24,5 % für KMUs).
Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Mitunternehmers, wenn der Inhaber eines Ein-Personen-Betriebs selbst Forschung und Entwicklung betreibt. Der Einzelunternehmer kann 40 EUR/h bis max. 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen ansetzen. Der Stundensatz wurde zum 27.03.2024 auf 70 Euro je Arbeitsstunde angehoben.
Wirtschaftsgüter sind seit März 2024 Teil der förderfähigen Aufwendungen. Damit können also auch bspw. Labor- und Testgeräte, Prüfstände oder Analysegeräte im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten berücksichtigt werden.Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2023 gestartet wurden, können Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in der Forschungszulage angerechnet werden.
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden, d.h. bis Ende 2025 können noch alle förderfähigen Aufwendungen rückwirkend bis zum 01.01.2021 geltend gemacht werden.
Unternehmen, die Fördermittel strategisch nutzen, verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil. Denn ein Förderzuschuss ist keine einmalige Starthilfe, sondern kann gezielt und wiederholt eingesetzt werden, um Innovationen kontinuierlich voranzutreiben. Wer die Möglichkeiten kennt und geschickt nutzt, sorgt dafür, dass der eigene Innovationsmotor nicht nur anspringt, sondern dauerhaft mit voller Kraft läuft.
Die Hentschel Fördermittelberatung ist spezialisiert auf Förderungen im Bereich Forschung und Entwicklung und unterstützt mittelständische Unternehmen und Konzerne schnell und praxisnah bei der Antragstellung.
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