Mit überschüssigem Strom aus Sonnen- oder Windenergie lassen sich auch Mehrfamilienhäuser in Großstädten heizen.
15.07.2024 - 14:44:09Potenzial bei Kleinabnehmern für überschüssigen Grünstrom
Ein entsprechendes Projekt besuchte heute Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Berlin. Bei der sogenannten Power-to-Heat-Anlage hat das Berliner Start-up Decarbon1ze den Warmwasserspeicher eines Wohnhauses umgerüstet.
Eine Art elektrischer Tauchsieder wurde dabei über die Wartungsstutzen in die Tanks eingebaut. Betrieben mit ansonsten nicht genutztem Grünstrom erwärmen die Heizstäbe das Wasser für die Heizungsanlage des Hauses.
Viel Potenzial in kleinen Wärmeerzeugern
Das sei für alle eine "Win-Win-Situation", sagte Habeck. "Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die den sehr günstigen Strom nutzen, um teures Gas zu sparen" - und für das Netz, das durch die Zusatznutzung entlastet werde. Der Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, Stefan Kapferer, sieht in solchen Kleinanlagen viel Potenzial. Rund 350 Megawatt Strom könnten laut Kapferer im eigenen Netzgebiet auf diese Weise genutzt werden.
Denn wenn die Sonne durchgehend scheint oder viel Wind weht, ist häufig mehr Strom aus erneuerbaren Energien im Netz, als zu diesem Zeitpunkt verbraucht werden kann. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen dann etwa Windräder abstellen, damit die Netze nicht überlasten. Abregeln nennen sie diesen Vorgang.
Überschüssige Strommengen zum Sparpreis
Um die Menge des abgeregelten Stroms aus Erneuerbaren zu reduzieren, hat der Bund einen Anreiz geschaffen: Die vier Übertragungsnetzbetreiber können die überschüssigen Strommengen ab dem 1. Oktober zu einem günstigeren Preis an Abnehmer zuteilen. Wer diesen Strom dann nutzt und damit das Netz entlastet, zahlt dafür weniger Geld.
Gefördert werden allerdings nur Abnehmer in sogenannten Entlastungsgebieten. Das sind Gebiete, die häufig näher an den Produktionsstätten und vor den Engpassstellen im Übertragungsnetz gelegen sind, damit der überschüssige Strom schnell dorthin geleitet werden kann. Berlin gehört nicht dazu, dafür aber Hamburg.